Der zunehmende politische und wirtschaftliche Austausch innerhalb Europas, geht zwangsläufig mit der Erhöhung der möglichen Anzahl von grenzüberschreitenden Streitigkeiten einher. Die EU hat eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die Personen mit grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten helfen sollen. Es soll sichergestellt werden, dass jedermann die Gerichte und Behörden in jedem EU-Land so einfach möglich erreichen und ansprechen kann.
Alternative Methoden der Streitbeilegung, wie beispielsweise die Mediation, spielen eine wichtige Rolle bei der Vereinheitlichung und Öffnung der Justiz, wenn es um grenzüberschreitende Fälle geht. Laut einer EU-finanzierten Studie, wird der verschwendete Zeitaufwand, der dadurch entsteht, dass keine Mediation eingesetzt wird, mit einem Durchschnitt von zwischen 331 und 446 Tagen geschätzt. Die zusätzlichen Anwaltskosten werden auf 12.471 € bis 13.738 € pro Fall angesetzt. (Quelle: Verband zur integrierten Mediation).
Wir haben ausgebildete Spezialisten, die auf dem Gebiet grenzüberschreitender Konflikte durch methodische und interkultureller Qualifikationen als Mediatoren erfolgreich wirken.
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